| ALLGEMEINE 
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER FIRMA KRECZI GMBH.   1. 
Für den Geschäftsverkehr zwischen Fa. KRECZI GMBH und dem Vertragspartner 
gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind 
 verbindlich 
für den 
gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit Fa. KRECZI
GMBH., auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Abweichende Kauf- 
und Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Genehmigung. 
Der Vertragspartner unterwirft sich diesen Bedingungen, wenn nicht auf andere 
Weise, jedenfalls durch die Annahme der Ware oder 
Dienstleistung.   2. 
Alle Angebote sind freibleibend, d.h., die Lieferfirma behält sich vor, aufgrund 
des Angebotes den Auftrag hereinzunehmen oder 
abzulehnen.   3. 
Alle Rechnungen sind in Euro zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart
 wurde.   4. 
Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungslegung ohne irgendeinen Abzug zahlbar. 
Bei Zahlungen mit Wechsel ist die Fa. KRECZI GMBH. berechtigt, die 
banküblichen Diskontspesen zu verrechnen.   5. 
Schecks und Wechsel gelten erst bei der Einlösung als 
Zahlung.   6. 
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit seinen Forderungen gegen
 Forderungen der Fa. KRECZI GMBH. aufzurechnen, auf welchen Rechtsgrund
 die Forderungen des Geschäftspartners 
auch immer beruhen. Vom Vertragspartner gemachte Gegenansprüche aus 
Gewährleistungen oder wegen behaupteter Mängel befreien ihn bis zur 
rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Die 
Fa. KRECZI GMBH. behält sich vor, abweichend von der vorstehenden
 Zahlungsbedingungen, Ware oder Dienstleistung nur gegen Sicherstellung,
 Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern. Vorauszahlungen werden nicht
 verzinst.   7. 
Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungserleichterungen und Rabatte auch 
hinsichtlich anderer offener Forderungen erlöschen und sämtliche Forderungen von 
Fa. KRECZI GMBH. sofort fällig werden. Ab Fälligkeit sind Verzugszinsen 
von 1,5% pro Monat zu entrichten. Zahlungsverzug des Vertragspartners auch aus 
anderen Rechtsgeschäften berechtigt die Fa. KRECZI GMBH. Vom 
Vertragspartner Vorausleistungen zu fordern oder vom Vertrag 
zurückzutreten. Außerdem darf die Fa KRECZI GMBH. in diesem Fall unter 
Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder Dienstleistung zurücknehmen, was für sich 
allein nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Der Vertragspartner erhält für 
solcherart zurückgenommene Ware oder Dienstleistung eine Gutschrift auf den 
Zeitwert. Verweigerung der Annahme bestellter Ware oder Dienstleistung entbindet 
nicht von der Kaufpreiszahlung. Im Falle keiner Annahme oder Zahlungsverzug 
gehen alle Mahn- und Inkassospesen, einschließlich außergerichtlicher 
Anwaltskosten und Spesen von Gläubigerschutzverbänden zu Lasten des 
Vertragspartners.   8. 
Die Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der 
Fa. KRECZI GMBH. Von Maßnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden 
können, (z.B. Pfändungen), ist die Fa. KRECZI GMBH. sofort zu 
verständigen, ebenso hat der Vertragspartner den Dritten bei einer Weitergabe 
der Waren auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.   9. 
Lieferungen werden nach betrieblichen Möglichkeiten alsbald ausgeführt.
 Teillieferungen sind zulässig, die Fa. KRECZI GMBH. ist berechtigt,
 entsprechend den Teillieferungen Kaufpreis- bzw. Werklohnforderungen fällig zu
 stellen. Unabwendbare Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen 
etc.) berechtigen die Fa. KRECZI GMBH. Zum Lieferaufschub, allenfalls zum
 Rücktritt vom Vertrag. Mit der Übergabe der Ware oder Dienstleistung an den
 Vertragspartner oder Abgabe der Ware oder Dienstleistung zur Versendung geht
 die Gefahr (z.B. Verlust, Minderung, Beschädigung, Verspätung etc.) auf den
 Vertragspartner über. Auf Verlangen des Vertragspartners wird die Ware oder
 Dienstleistung auf seine Kosten für den Transport versichert. Versicherungsart
 und -summe hat der Vertragspartner anzugeben.   10. 
An allen Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen der Fa. 
KRECZI GMBH. behält sich die Fa. KRECZI GMBH. das ausschließliche 
Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Belege werden dem Vertragspartner 
persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Fa. 
KRECZI GMBH. weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Sie 
sind der Fa. KRECZI GMBH. sofort auf Verlangen zurückzustellen. 
Zuwiderhandlungen verpflichten den Vertragspartner zu vollem Schadensersatz und 
berechtigen die Fa. KRECZI GMBH. zum
 Vertragsrücktritt.   11. 
Transportmittel und Versandart wählt die Fa. KRECZI GMBH. Verlangt der 
Vertragspartner Abweichendes, so trägt er die 
Mehrkosten.   12. 
Mängel, welche durch ordnungsgemäße Untersuchung bei Ware oder
 Dienstleistungsübernahme feststellbar sind, müssen unverzüglich schriftlich
 gerügt werden, ansonsten gilt die Ware oder Dienstleistung als genehmigt. Die
 KRECZI GMBH. leistet Gewähr für mängelfreie Ware oder Dienstleistung,
 nicht jedoch für anwendungstechnische Beratung. Sobald ein Mangel hervorkommt,
 muss er unverzüglich schriftlich gerügt werden, ansonsten die Ware oder
 Dienstleistung auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt gilt. Im Falle
 berechtigter Mängelrüge ist die Fa. KRECZI GMBH. nach ihrer Wahl
 berechtigt, entweder a) 
gegen Rückgabe der beanstandeten Ware oder Dienstleistung Ersatz zu liefern 
oder b) 
den Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten 
oder c) 
unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware oder 
Dienstleistung zu vergüten. Die Ansprüche des Vertragspartners erlöschen auf 
jeden Fall, wenn sie nicht binnen 30 Tagen nach Ablieferung der Ware oder
 Dienstleistung gerichtlich geltend gemacht werden.   13. 
Schadenersatzansprüche gegen die Fa. KRECZI GMBH. sind in allen Fällen 
ausgeschlossen, außer es fällt der Fa. KRECZI GMBH. grobe Fahrlässigkeit 
zur Last. Die Beweispflicht trifft den 
Vertragspartner.   14. 
Der gesamte Geschäftsverkehr mit der Fa. KRECZI GMBH. unterliegt dem 
österreichischen Recht.   15. 
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Wels als 
vereinbart.   16. 
Verbrauchern gegenüber gelten diese Bedingungen sinngemäß, soweit sie den 
Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht widersprechen.           |